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Ihre Leistungen

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bestimmt einen weiten Rahmen möglicher Gebühren immer in Abhängigkeit vom Leistungsumfang des Beraters und dem Schwierigkeitsgrad der gestellten Aufgabe.

Wir sind Wirtschaftsunternehmen wie Sie, in erster Linie auf zufriedene Kunden angewiesen, ständig auch im Leistungswettbewerb mit unseren Kollegen, mit nicht unbeträchtlichen Personal- und Sachkosten belastet und zu hoher Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter auch berufsrechtlich verpflichtet.

Sie können in vielen Fällen mit Ihren Vorleistungen unsere Leistungen und Einsatzzeiten reduzieren und damit unmittelbar auf Ihre Entgeltleistungen an uns Einfluß nehmen.

Wir analysieren mit Ihnen die Schnittstellen der Kooperation und minimieren Ihre Kosten der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Lohnabrechnung, der Jahresabschlusserstellung und der Fertigung von Steuererklärungen sowie zur Herstellung der Prüfungsreife bei einer gesetzlich geforderten Jahresabschlußprüfung.

Wir vereinbaren mit Ihnen auf Wunsch freie Pauschalvergütungen gemäß § 14 StBVV unter Beachtung Ihrer und unserer Leistungsteile, mit festen Jahres-Zeitbudgets für planbare Leistungen unsererseits und festen Zeithonoraren für alle Leistungen, ggfs. auch als feste Jahrespauschale.

Unsere Honorare sind jederzeit leistungsbezogen und für Sie planbar, immer im Dienste einer fairen und verlässlichen Partnerschaft.

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Engagiert.

Umfassende Sachverhaltsaufnahme zu Ihrem Schutz.

Kompetent.

Identifizierung und Analyse der Problemfelder.

Lösungsorientiert.

Vorschlag und Diskussion von Lösungsansätzen.